Der Klima- und Umweltschutz ist in aller Munde. Als Immobilieneigentümer können Sie mit der richtigen Wahl der Haustechnik nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, sondern obendrein Ihre Energiekosten senken. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, lesen Sie in der Rubrik Energie & Umwelt.
Die vor über zehn Jahren abgeschaffte, damals als zu bürokratisch angesehene Meldebescheinigung wird ab dem 1. November 2015 für Vermieter und Verwalter wieder Pflicht.
Fehlen in einer Immobilienanzeige die erforderlichen Energiekennwerte des betreffenden Gebäudes, kann dies seit dem 1. Mai 2015 für den Vermieter oder Verkäufer ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen.
Vor einem Jahr verwüstete der Sommersturm Ela weite Teile Nordrhein-Westfalens. Eines der großen Probleme: 40.000 entwurzelte Bäume. Glück im Unglück hatten diejenigen mit erweiterter Baumklausel in der Wohngebäudeversicherung. „Ohne“ bliebt so manch einer auf seinen Kosten sitzen.
Eine neue Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (RL 2013/11/EU) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, bis zum 9. Juli 2015 Rechtsvorschriften über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten zu erlassen.
Um die Energieeffizienz in Immobilien zu steigern, schreibt eine neue EU-Richtlinie Energieeffizienzlabel und Mindestanforderungen für Wärmeerzeuger vor.