Verlängerung des Bemessenszeitraums für ortsübliche Vergleichsmiete
Die Koalitionäre einigten sich außerdem darauf, den Zeitraum, der zur Bemessung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen wird, von vier auf sechs Jahre zu verlängern. Das führt in der Regel zu einem niedrigeren und damit für den Mieter günstigeren Wert. Desweiteren soll es eine Einschränkung bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geben.
Falsche Signale für bezahlbaren Wohnraum in Deutschland
Der BVI e.V. hält diese Mietenpolitik für verfehlt. BVI-Präsident Thomas Meier sieht in den beabsichtigten Regelungen dieses Wohn- und Mietenpakets keine Impulse zur Gestaltung von mehr bezahlbarem Wohnraum. „Sollten diese Maßnahmen umgesetzt werden, werden Investoren abgeschreckt und Bauaufträge storniert werden. Der Wohnungsneubau wird so auf jeden Fall nicht angekurbelt. Außerdem werden Kleinvermieter abgestraft. Der Rückzahlungsanspruch von Miete bis zu 30 Monaten nach Vertragsbeginn, wenn die vereinbarte Miete oberhalb der Grenzen der Mietpreisbremse liegt, wird private Vermieter weiter verunsichern und geplante Investitionen ins Stocken bringen.“
Teilung der Maklercourtage vorgesehen
In das Wohnpaket soll auch eine Teilung der Maklercourtage aufgenommen werden. Käufer von selbstgenutzten Wohnungen und Einfamilienhäusern sollen künftig maximal die Hälfte der Maklerkosten tragen müssen.
BVI e.V.
www.bvi-verwalter.de