Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum zu verbessern. Geplant ist eine Stärkung der Vorkaufsrechte von Kommunen, die so, vor allem in Gebieten mit einer angespannten Wohnungssituation, brachliegende Flächen leichter zur Bebauung nutzbar machen können. Kommunen sollen zudem leichter ein sogenanntes Baugebot anordnen dürfen.
Umstrittenes Umwandlungsverbot
Im Sinne des Mieterschutzes sollen Kommunen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zudem die Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen untersagen dürfen. Dies soll befristet bis zum 31. Dezember 2025 gelten. Bislang gab es das nur in Milieuschutzgebieten. Für diese Pläne wurde nicht nur aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sondern auch von zahlreichen Branchenverbänden deutliche Kritik laut, da damit die Bildung von Wohneigentum in Deutschland weiter erschwert würde.
Scharfe Kritik von Experten
So betonte Aygül Özkan, Geschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), dass die angedachten Regelungen den Wohnungsbau eher verzögerten, was sinnwidrig sei. Zudem seien Begrifflichkeiten wie „angespannte Wohnungsmärkte“ zu unscharf. Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), bezeichnete das Umwandlungsverbot als fehl am Platz in diesem Gesetz, da es nichts mit Baulandmobilisierung zu tun habe. Das Gesetz liegt nun im Bauausschuss, bevor es zur zweiten und dritten Lesung an den Bundestag geht.
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