Dabei streben viele Eigentümer in WEGs die energetische Erneuerung ihrer Gebäude an – sei es, um gesetzlichen Vorgaben wie der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) oder ihrem eigenen Anspruch an Umweltfreundlichkeit gerecht zu werden. Doch die anfallenden Kosten sind hoch und übersteigen oft die Instandhaltungsrücklagen. Unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten der Eigentümer und eine schwierige Beschlussfindung können die Entscheidung für eine Sanierung zusätzlich verkomplizieren. Soll die Energiewende im Gebäudebereich gelingen, geht das aber nicht ohne die 1,8 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland.
WEGs haben nun zum 1. August 2015 ein positives Signal von der KfW erhalten. Seit diesem Stichtag hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau ihr Antragsverfahren für die Zuschussprogramme zur energetischen Sanierung (430) und dem altersgerechten Umbau (455) in Wohnungseigentümergemeinschaften deutlich vereinfacht. Die entscheidende Vereinfachung besteht darin, dass der bevollmächtigte Immobilienverwalter die De-minimis-Erklärung nun für alle Vermieter der WEG einreichen kann.
Damit vereinfacht die KfW-Förderbank das Antragsprozedere und beschleunigt ihre Entscheidungs- und Bearbeitungsprozesse. Konnten energetische Sanierungen oder altersgerechte Umbaumaßnahmen in der Vergangenheit wegen fehlender Erklärungen einzelner Wohnungseigentümer oft nicht angestoßen werden, ergibt sich jetzt eine deutliche Vereinfachung des Verfahrens, die sich aller Voraussicht nach bald in einer erhöhten Sanierungsquote bei WEGs niederschlagen wird.