Sanierungsstopp, weniger Mietwohnungen, Rechtsunsicherheit
Schon alleine der Ausblick auf den Mietendeckel hatte zu einer deutlichen Reduzierung der Sanierungen geführt. „Vermieter können nicht abschätzen, ob sich die Investition lohnt, denn nur ein Bruchteil kann auf die Miete umgelegt werden“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Werden Sanierungen aber nicht zeitgerecht durchgeführt, kommen zu einem späteren Zeitpunkt deutlich höhere Kosten aufgrund von notwendigen zusätzlichen Reparaturen hinzu. Für diese hohen Kosten muss am Ende der Verwalter geradestehen.“
Sowohl beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als auch beim Berliner Verfassungsgericht liegen derzeit abstrakte Normenkontrollklagen gegen den Berliner Mietendeckel vor. Auch der BVI hält ihn für verfassungswidrig.
BVI e.V.